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Der Kirchenrat
ist das gewählte Leitungsgremium der Gemeinde. Alle drei Jahre
wird in einer
Gemeindewahl die Hälfte der Mitglieder für
sechs Jahre gewählt.
In der
Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche heißt es:
"Der Kirchenrat ist die Leitung der Kirchengemeinde. Diese
umfasst die geistliche Leitung und Aufsicht, die rechtliche
Vertretung nach innen und außen und die wirtschaftliche
Verwaltung."
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